Vorbemerkung

Dieses Arbeitspapier wurde von dem Historiker Martin Ulmer, ausgewiesenem Kenner der NS-Arisierungspolitik in Württemberg und Mitautor des Buches „Stuttgarter NS-Täter“ auf Bitte der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber verfasst. 
Es dient als Hintergrundinformation für die Auseinandersetzung mit der Landesregierung und insbesondere mit dem Finanzministerium, einem der Betreiber des Projektes „Quartier am Karlsplatz“. Es macht die Verstrickung der Finanzbehörden und deren enge Zusammenarbeit mit der Gestapoleitstelle im Hotel Silber bei der Ausplünderung der württembergischen Juden deutlich. Die Initiative erwartet, dass sich das Land und insbesondere das Finanzministerium mit dieser Seite seiner Geschichte auseinandersetzt und verantwortlich damit umgeht. Ein Prüfstein hierfür ist sein Umgang mit dem Hotel Silber, dem historischen Gebäude in der Dorotheenstraße 10, dessen Eigentümer das Land seit 1976 ist. 

Die Bedeutung der Finanzbehörden in der nationalsozialistischen Judenpolitik

Dr. des. Martin Ulmer

Die Reichsfinanzverwaltung mit ihren Mittel- und Unterbehörden in Stuttgart spielte bei wirtschaftlichen Ausplünderung und der materiellen Vernichtung der Juden eine führende Rolle. Die zwischen 1919 und 1945 bestehende Reichsfinanzverwaltung war dreigliedrig: Die Oberbehörde bildete das Reichsfinanzministerium, danach folgten die Mittelbehörden, die Oberfinanzpräsidien (bis 1937 Landesfinanzämter) und in den Oberämtern/Kreisen bestanden die Unterbehörden, die Finanzämter. Bei den Oberfinanzpräsidien war die für die Ausplünderung zentrale Devisenstelle angesiedelt. Nach 1945 gingen die unteren und  mittleren Finanzbehörden in der Zuständigkeit der Länder über, die dem Finanzministerium ab 1946 des Landes Nordwürttemberg-Baden und seit 1952 von Baden-Württemberg unterstellt sind. Der Südweststaat steht in der Rechtsnachfolge der regionalen Finanzbehörden des Deutschen Reiches. Daraus leitet sich eine historische Verantwortung des Landes Baden-Württemberg für die Tätigkeiten und das Wirken der früheren Reichsfinanzbehörden in der NS-Zeit ab, die durch personelle und teilweise inhaltlich-funktionale Kontinuitäten nach 1945 geprägt waren.  

Die Finanzbehörden verstanden sich als ideologische Exekutoren der NS-Judenpolitik: "Die Finanzämter sind damit im Kampf des nationalsozialistischen Reichs gegen das Judentum in vorderster Front eingesetzt.", hieß es zu Beginn 1939 in der renommierten Deutschen Steuer-Zeitung. Dieser Leitlinie folgten bereitwillig zahlreiche Beamte, allen voran der Leiter der Stuttgarter Devisenstelle, Ernst Niemann, und viele kleine Finanzbeamte, die ihre Handlungsspielräume gegen die jüdische Bevölkerung voll nutzten. 

Die Gestapo-Leitstelle im Hotel Silber und das Oberfinanzpräsidium in der Lindenstrasse 41 sowie die Finanzämter in der Landeshauptstadt und Württemberg arbeiteten bei der Ausplünderung eng und effektiv zusammen. Während die Gestapo das Vermögen und alle Habe beschlagnahmte und sicherstellte, hatten die Finanzbehörden die Aufgabe der restlosen Verwertung des beschlagnahmten Besitzes und Vermögens. 

Zentrale Ziele der Ausplünderung waren die materielle und ideologische Existenzvernichtung der Juden, eine durch die Propaganda legitimierte Enteignung des "jüdischen Vermögens", das angeblich die Juden vor 1933 dem deutschen Volk geraubt hätten. Der NS-Staat und die deutschen Volksgemeinschaft profitierten in vielfältiger Form von der Existenzvernichtung. Hinzu kamen die funktionalen Zwecke der Finanzierung des Kriegs und seiner Vorbereitungen durch die hohen Verwertungsgewinne. Insgesamt raubte der NS-Staat  mehr als 10 Milliarden Reichsmark von den deutschen Juden. 

Die Verfolgung der deutschen Juden durch die Finanzbehörden umfasste vier Maßnahmen: 

- seit 1933 die steuerliche Diskriminierung 

- seit 1936 die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen und verstärkte 

   Betriebsprüfungen

- ab November 1938 Sonderabgaben, dabei besonders die "Judenvermögensabgabe" 

- ab Dezember 1941 Beschlagnahme und Verwertung des Vermögens der Deportationsopfer.

1. Ein lukratives Mittel der Ausplünderung war die seit 1931 bestehende Reichsfluchtsteuer, die sich seit 1933 massiv gegen politische Verfolgte und vor allem Juden richtete, die seit 1933 verstärkt aus Deutschland fliehen mussten. Die Emigranten mussten 25 % ihres Vermögens an die Finanzämter abführen und der Rest konnte nur unter großen Verlusten in eine ausländische Währung getauscht werden, so dass der NS-Staat mehr als 90% der Tauschsumme einkassierte. Für die Exilanten bedeutete dies, dass sie nur einen kleinen Bruchteil ihres in Deutschland befindlichen Vermögens behalten konnten. Eine Auswanderung war erst mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass alle Steuern und Abgaben bezahlt worden sind, möglich. Beim Grenzübertritt durften die Flüchtlinge lediglich zehn Reichsmark mitführen. In Württemberg betrug nach Angaben der Finanzbehörden das Gesamtaufkommen der Reichsfluchtsteuer zwischen 1933 und 1944 rund 34 Millionen Reichsmark.

Zur steuerlichen Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung gehörte eine immer dichter werdendes Maßnahmenbündel: Wegfall steuerlicher Vergünstigungen, Stundungen, Benachteiligung jüdischer Familien, Sozialausgleichsabgabe, Vermögenssteuererklärungen ab 5.000 RM und Streichung von Freibeträgen. Den jüdischen Gemeinden entzog der Reichsgerichtshof 1938 den Status der Körperschaft öffentlichen Rechts, was zu massiven Steuerforderungen führte.  

2. Die Finanzverwaltung sicherte sich ab 1936 den Zugriff auf das Vermögen von Betrieben mit jüdischen Inhabern und jüdischen Bürgern. Finanzämter nahmen verstärkt Firmen über Betriebsprüfungen ins Visier. Sie durchleuchteten die Unternehmen mit Blick auf Betriebsvermögen, Bonität, Geschäftskontakte und Kapitaltransfers. Diese Schikanen führten häufig zu ungerechtfertigten und  existenzbedrohenden Steuernachzahlungen. Die so unter Druck gesetzten Firmen sollten zur "Arisierung" oder zur Liquidation gezwungen werden. Die Finanzbehörden nutzten bei der "Arisierung" das Instrument der Ausgleichszahlung, um hohe Gewinne einzelner "arischer" Profiteure für den NS-Staat abzuschöpfen.  

Generell wurden Juden pauschal Auswanderungsabsichten unterstellt. Dabei kooperierten die Finanzbehörden mit der Gestapo, um von der polizeilichen Verfolgungsinstanz Listen jüdischer Bürger und Informationen über verdächtige Beobachtungen zur Fluchtvorbereitungen und des Kapitaltransfers zu erhalten. Die Finanzbehörden verschärften die devisenrechtlichen Bestimmungen und Kontrollen und wurden lange vor der Emigration aktiv, um die Auswanderungswilligen restlos auszuplündern. Der beim Oberfinanzpräsidium Stuttgart angesiedelten Devisenstelle kam dabei eine Schlüsselrolle zu. Deren Leiter, der Reichsbankrat Ernst Niemann, legte dabei einen ausgeprägten erpresserischen Antisemitismus an den Tag. Falls Juden seinen scharfen Vorgaben nicht sofort nachkamen, wurden sie verhaftet und erst wieder freigelassen, wenn sie der Erpressung nachgegeben haben. 

3. Im Zuge des Pogromterrors im November 1938 bürdete der NS-Staat den deutschen Juden als sogenannte Sühneleistung eine hohe Sonderabgabe, die "Judenvermögenabgabe" in Höhe von 1,1 Milliarde RM auf. Sie sollte in fünf Raten bezahlt werden. Grundlage für diesen gigantischen Raubzug war die erzwungene Anmeldung des Vermögens der Juden vom April 1938, wodurch die Finanzbehörden über die materielle Lage der jüdischen Bevölkerung genau im Bilde waren. Stundunganträge von verarmten Betroffenen lehnten viele Beamte - ihre Entscheidungsspielräume nutzend - mit teilweise unverhohlenen antisemitischen  Begründungen ab. Laut Landesfinanzministerium vom Juli 1947 zogen die Finanzämter im Bezirk des Oberfinanzpräsidiums Württemberg zwischen 1938 und 1940 rund 35 Millionen Reichsmark über die "Judenvermögensabgabe" ein. 

4. Den Schlusspunkt der fiskalischen Ausplünderung der Juden bildete die "Aktion 3" des Reichsfinanzministeriums im Zusammenhang mit den Deportationen in die Todeslager seit Ende 1941. Seit 23.10.1941 war die Auswanderung aus Deutschland verboten. Immer wieder verhinderten Finanzbeamte durch eine rechtzeitige Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Flucht und hatten somit eine Mitverantwortung an der Shoah. Anfang November 1941 erteilte das Reichsfinanzministerium allen Reichsfinanzpräsidenten Anweisungen zum Verbleib und Verwertung des Vermögens der zu Deportierenden. In bewährter Kooperation mit der Gestapo, die die Deportationen leitete und durchführte, sollte das zurückgelassene Vermögen und der Hausrat sowie alle Wertpapiere zugunsten des Reiches beschlagnahmt und verwertet werden.  Die Finanzämter enteigneten und verwerteten nicht nur den Hausrat, sondern auch das Gesamtvermögen (Wertpapiere, Geld, Grundstücke und Immobilien) der deportierten und dann ermordeten Juden, die nach der 11.Verordnung des Reichsbürgergesetzes (Ausbürgerung der Juden) vom November 1941 dem deutschen Reich zufiel, wenn sie die Grenze nach Osten in die Konzentrations- und Vernichtungslager überschritten hatten. Dem "Finanztod" (Adler) folgte bald die physische Vernichtung.

In einem arbeitsteiligen Verfahren beschlagnahmte z.B. die Stuttgarter Gestapo das Vermögen und versiegelte die Wohnungen und der Fiskus organisierte die lukrative Verwertung, indem er den eigenen und anderen Ämtern und Institutionen wertvolles Mobilar etc. anbot und den Rest des Hausrats meistbietend an Privatleute versteigern ließ, die ein "Schnäppchen" machen konnten.  An den Versteigerungen beteiligten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten sowie viele Institutionen und Firmen. Die Anweisung des Stuttgarter Oberfinanzpräsidenten an alle Finanzämter war eindeutig: Ramschware war an Ort und Stelle zu versteigern und hochwertige Ware für die Weiterverwertung beim Oberfinanzpräsidium in Stuttgart zu sammeln. So häuften sich wenige Tage nach der ersten Deportation nach Riga Anfang Dezember 1941 in den Stuttgarter Presse Verkaufsanzeigen, Hausratsversteigerungen und eine für den 9.12.941 angekündigte große Zwangsversteigerung des Finanzamtes Stuttgart-Süd in der Rotebühl-Kaserne. Die Einnahmen des NS-Staates aus der "Aktion 3" werden insgesamt auf rund 778 Millionen Reichsmark beziffert.      

Kurz vor Kriegsende vernichteten die Finanzbehörden in Württemberg viele brisante Akten und legten sich das Selbstbild einer unpolitischen Verwaltung zu, die in die Rolle des Befehlsempfängers ohne Handlungsspielräume geschlüpft war. Bezeichnend für die Erinnerungsabwehr in den weiter bestehenden unteren und mittleren Finanzbehörden mit dem häufig gleichen Beamten, die seit 1946 dem Landesfinanzministeriums (bis 1952 Württemberg-Baden, danach Baden-Württemberg) unterstehen, ist die in der Nachkriegszeit verbreitete Haltung, die Reichsfluchtsteuer als nicht diskriminierend einzustufen und den Exilanten ein besseres Leben im Ausland als in Deutschland zu unterstellen. Auch im Zusammenhang mit der Restitution warnte die dem Landesfinanzministerium unterstellte Oberfinanzdirektion Stuttgart (bis 1945 Oberfinanzpräsidium) alle Finanzämter in einem Schreiben vom Oktober 1955, dass "die Berechtigten vielfach sehr überhöhte Ansprüche stellen" würden. 

 

Quellen und Literatur 

Staatsarchiv Ludwigsburg: Bestände: K 19, EL 400; Hans Günther Adler: Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland. Tübingen 1974; Antifaschistische Initiative gegen das Vergessen (Hg.): Der Bedarf an Bestecken ist gedeckt. Dokumente zur Ausplünderung der Stuttgarter Juden. Stuttgart 2002; Avraham Barkai: Vom Boykott zur >Entjudung<. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933-1943. Frankfurt a.M. 1988; Martin Friedenberger/Klaus Dieter Gössel/Eberhard Schönknecht (Hg.): Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente. Bremen 2002; Gerhard Hiller: Ernst Niemann. Der Reichsbankrat und Judenerpresser, in: Hermann G. Abmayr (Hg.): Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder. Stuttgart 2009, S. 280-283; Werner Konitzer/Katharina Stengel (Hg.): Vor der Vernichtung - Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M. 2007; Christiane Kuller: Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Antisemitische Fiskalpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistische Deutschland, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr.2 (im Internet abrufbar); Hans Dieter Schmid: "Finanztod" - Die Zusammenarbeit von Gestapo und Finanzverwaltung bei der Ausplünderung der Juden in Deutschland, in: Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann (Hg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. Darmstadt 2000, S. 141-154. 

 
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